Verordnung

Die logopädische Behandlung bedarf einer ärztlichen Verordnung (Rezept). Diese kann von Ihrem Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt oder Neurologen ausgestellt werden.

Verordnung
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Verordnung und Kosten für Kassenpatienten

Die Kosten werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Bei der Zuzahlungsregelung für Erwachsene gilt für die Logopädie:

  • Pro Rezept fällt ein Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten an
  • Zuzüglich der Rezeptgebühr von 10,00 €

Haben Sie bereits Zuzahlungen von 2 % (als chronisch Kranke(r) 1 %) Ihres Brutto-Jahreseinkommens geleistet, können Sie bei Ihrer Kasse eine Befreiung beantragen.

Verordnung für Privatpatienten

Privatpatienten erhalten von mir einen Kostenvoranschlag, der von der Kasse genehmigt werden sollte.

Termine

Die Termine können Sie telefonisch, per Mail oder persönlich vereinbaren. Hausbesuche sind nach Absprache möglich, wenn sie vom Arzt verordnet worden sind.

Therapie

In der Regel dauert eine Therapie-Einheit 45 Minuten und findet pro Patient 1 bis 2 Mal wöchentlich statt.